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Dr. Arnold

Dr. Dr. med. Bernhard Arnold

Terminvereinbarung bitte telefonisch über die Praxis.

Dr. med. Bernhard Arnold

  • Studium der Humanmedizin in Regensburg und München
  • Promotion in klinischer Pharmakologie
  • Facharztausbildung Anästhesie und Intensivmedizin
  • Seit 1993 Tätigkeitsschwerpunkt Schmerztherapie
  • Okt. 1997 bis März 2020 Chefarzt der Abteilung für Schmerztherapie am Helios Amperklinikum Dachau
  • Langjährige aktive Tätigkeit in der Deutschen Schmerzgesellschaft und im Vorstand des Berufsverbands der Schmerztherapeuten
  • Gut 100 Fachartikel, Vorträge, Poster und Buchbeiträge. Seit 2010 regelmäßig in der Fokus Ärzteliste empfohlen.

Schmerztherapie

Chronische Schmerzen werden nicht nur durch Nervensignale einer körperlichen Schädigung bedingt, sondern zusätzlich durch viele Faktoren wie Auslösesituation, Erklärbarkeit, Stimmung, Bewertung, Schmerzkontrolle und die Lebenssituation beeinflusst. Je länger die Schmerzen anhalten, desto bedeutender werden diese Faktoren.
Chronische Schmerzen lassen sich selten durch einfache Maßnahmen wie Schmerzmittel oder Injektionen nachhaltig bessern. Eine umfassende Beurteilung chronischer Schmerzzustände setzt voraus, nicht nur die körperliche Ebene, sondern auch seelische Begleitvorgänge und soziale Aspekte in einem ausführlichen Erstgespräch zu beleuchten, um mögliche Ansatzpunkte für eine Linderung ausfindig und nutzbar zu machen. Das erfordert Zeit und gute Kenntnisse über diese Zusammenhänge, Engagement und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Jahrzehntelange  Erfahrung bietet dafür eine solide Grundlage.

Begutachtung

Die fachärztliche Begutachtung chronischer Schmerzzustände beruht ebenfalls auf einer sehr umfassenden, alle Lebensbereiche beleuchtenden Anamnese. Auch die körperliche Untersuchung erhebt allgemeinmedizinische, orthopädische und neurologische  Befunde. Ziel ist ein möglichst genaues Bild der Ursachen und Auswirkungen chronischer Schmerzzustände. Gutachten werden von mir seit über 25 Jahren für (Landes)Sozialgerichte (z.B. Rentenbegehren, Schwerbehinderung), in Amtsgerichtsverfahren (z.B. bei Unfallschäden) oder auch für Ermittlungsbehörden erstellt.

Ein weiterer Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit liegt in der Beurteilung der Vergütungsberechtigung schmerztherapeutischer Krankenhausleistungen.

Einzelpersonen, die ein Gutachten in Auftrag geben wollen, wird eine vorherige Absprache über Verfahren und Ziel der Begutachtung  empfohlen, um formale Aspekte zu klären und vor allem unnötige Kosten zu vermeiden.

Psychotherapie

Als Psychotherapeut bin ich seit 1997 tätig, auch hier vorrangig in der Behandlung chronisch Schmerzkranker, aber auch bei Kriseninterventionen oder der Behandlung von depressiven und Angststörungen.
Bei privat versicherten Patienten ist üblicherweise die Beurteilung durch einen externen Fachgutachter notwendig, bevor die Kasse eine Kostenzusage erteilt. Dazu werden die Ergebnisse von 5 Erstkontakten unter Ausschluss der Kasse an den Gutachter mitgeteilt. Antragsformulare können bei den Kassen angefordert werden.

Bei gesetzlich Versicherten ist das Kostenübernahme-Verfahren möglich, das ebenfalls auf Antrag gewährt wird. Es ist zu empfehlen, dies vor Aufnahme der Behandlung bei den Kassen nachzufragen.